Die Landwirte werden gebeten ihre Viehbestände zum Stichtag 30.06.2026, nach Altersangabe der Tiere, bis zum 30. September 2026 der Gemeinde Zeitlofs mitzuteilen.
Diese Angaben werden für die Ermittlung der Großvieheinheiten im Zusammenhang mit der Berechnung der Entwässerungsgebühren benötigt.
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt, die Meldung über den Viehbestand nicht beim Markt Zeitlofs eingegangen ist, findet er bei der Berechnung der Kanalgebühren keine Berücksichtigung mehr.
Friedhofs- / Steuerwesen /
Verbrauchsgebühren / Gewerbeamt
Melanie Mangold