Bekanntmachung
Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch den Markt Zeitlofs ab dem 24.06.2025 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen - im Gesamtgebiet des Marktes Zeitlofs ausgesprochen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken sowie für das Betreiben von Grills. Ausgenommen hiervon sind
- Gas- oder Elektrogrills, insofern sie in sich geschlossen sind und keine Flamme nach außen sichtbar ist
- Holzkohlegrills, insofern der Grill auf einer ausreichend großen nicht-brennbaren Fläche aufgestellt wird, geeignetes Löschmittel in ausreichender Menge im unmittelbaren Umfeld des Grills bereitgehalten wird und der Grill von einer geeigneten Person beaufsichtigt wird.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Wir fordern die Bevölkerung in eigenem Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort über die Presse bekannt gegeben.
Um Verständnis wird gebeten.
Gemeindeverwaltung
Markt Zeitlofs
Zeitlofs, 26.06.2025
Matthias Hauke
Erster Bürgermeister