Zinssatzänderung für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen
Aufgrund einer Gesetzesänderung wird der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von bisher 0,5 % auf nunmehr 0,15 % festgesetzt.
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Alle betroffenen Gewerbesteuerzahler, die ab diesem Zeitpunkt einen Nachzahlungs- und Erstattungszinsenbescheid erhalten haben oder einen Bescheid mit dem Vermerk, dass der Zinsbescheid zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht wird, erhalten in den nächsten Wochen automatisch einen geänderten Zinsbescheid.
Zeitlofs, 19.04.2023
Steueramt