Aufhebung des Verbots für offenes Feuer vom 28.07.2026
Das am 28. Juli 2026 erlassene Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Freien wird mit Wirkung zum 26.08.2026 vollständig aufgehoben. Die Wetterlage hat sich stabilisiert. Daher ist das Entzünden von offenem Feuer – einschließlich Lagerfeuern, Grillfeuern, Feuerschalen und der Verbrennung pflanzlicher Abfälle – unter Beachtung der geltenden Vorschriften wieder zulässig.
Wichtige Hinweise:
- Offenes Feuer ist stets mit der gebotenen Vorsicht zu betreiben.
- Es gelten weiterhin alle einschlägigen Regelungen des Brand- und Immissionsschutzes.
- Feuerstellen müssen ausreichend gesichert und jederzeit unter Aufsicht sein.
- Offenes Feuer darf nur entzündet werden, wenn keine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere, Natur oder Sachen besteht.
- Wir behalten uns vor, bei sich ändernder Gefahrenlage erneut Einschränkungen zu veranlassen.
Wir danken für Ihr umsichtiges Verhalten während der Gültigkeit des Verbots und bitten weiterhin um verantwortungsvollen Umgang mit Feuer.
Zeitlofs, 26.08.2026
Matthias Hauke
1. Bürgermeister