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Information zu den Gedenkplätzen für Rasenurnen- und Rasensarggräber

Damit diese würdevoll und gepflegt bleiben, möchten wir Sie über einige wichtige Hinweise informieren:

Nach einer Beerdigung kann Grabschmuck vor der Grabstätte für eine Woche abgelegt werden. Anschließend wird dieser von der Gemeinde entfernt, um die Rasenflächen für die Pflege vorzubereiten.

Die Grabstätten werden eben angelegt und mit Rasen eingesät.

Provisorische Holzkreuze, Tafeln oder ähnliches werden nach dem Anbringen der endgültigen Gedenktafel entfernt. Diese werden für vier Wochen im Bauhof aufbewahrt, sodass Angehörige sie abholen können. Nach Ablauf der Frist werden sie entsorgt.

Um die Rasenflächen in einem gepflegten Zustand zu halten, darf kein Grabschmuck, auch nicht zu besonderen Anlässen wie Allerheiligen, auf den Flächen abgelegt werden.

Das Anbringen von Gedenkplatten oder anderen Kennzeichnungen direkt in der Rasenfläche ist nicht erlaubt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, damit die Gedenkplätze für alle Besucher ein würdevolles Erscheinungsbild behalten.

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