Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 30.04.2025 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Main-Rhön schriftlich zu äußern. Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bitte nutzen Sie unser Beteiligungsformular, das Sie über folgenden Link erreichen: Beteiligungsverfahren Windenergie (lrakg.de).
Die Karte zeigt lediglich einen Ausschnitt des Gemeindegebiets. Eine gesamte Übersichtskarte finden Sie hier: Übersichtskarte Windkraftanlagen Planungsverband Main Rhön
In der Zeit vom 20.03. bis 30.04.2025 erfolgt außerdem eine öffentliche Auslegung der formellen Unterlagen bei der Regierung von Unterfranken, an den Landratsämtern Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt sowie bei der Stadt Schweinfurt.
Es besteht zudem die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an Regionalplan-Region3@kg.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Main-Rhön (Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen).
Hinweis: Die im Rahmen der Sechsten Verordnung in 2014 getroffenen Festlegungen sind nicht Gegenstand dieser Teilfortschreibung und Stellungnahmen/Aussagen hierzu werden nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das hier anonymisiert veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regionalen Planungsverband Main Rhön.