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Garten- und Nutzfeuer (Verbrennen pflanzlicher Abfälle)

Kommunikationsstruktur

Grundsätze:

  • Auch wenn das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Einzelfall keiner Genehmigung bedarf, ist eine Anzeige beim Markt Zeitlofs empfohlen, das dient zur Vermeidung eines Fehlalarms.
  • Eine Verbrennung ist unter Einhaltung nachstehender Voraussetzungen grundsätzlich zulässig, wenn die Abfälle dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind.
  • Feuer darf im Freien nur entzündet werden, wenn es nicht brandgefährlich werden kann. Feuer müssen ausreichend beaufsichtigt werden.

Feuerstellen:

  • Das Feuer darf nur möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung auf die Bodendecke einwirken, Kein flächiges Verbrennen, nicht zu viele oder zu große Feuerstellen anlegen. Keine Feuerstellen über alten Baumstümpfen entzünden! In alten und morschen Baumstümpfen kann sich die Glut lange halten und noch nach Tagen ein unkontrolliertes Feuer ausbrechen.

Schutzstreifen:

  • Hitzestrahlung beachten! Von leicht entzündbaren Stoffen (z. B. Stroh, Heu, trockenes Reisig) müssen Feuer mindestens 25 m entfernt sein. Im Umkreis des Feuers ist im Radius von mindestens 5 m zudem alles sonstige Brennbare zu entfernen.
    Es muss ein ausreichend breiter Schutzstreifen um die Feuerstelle vorhanden sein.

Witterung:

  • Feuer sind bei stärkerem Wind sofort zu löschen! Trockenperioden erhöhen die Brandgefahr! Bei hohem bis sehr hohem Brandrisiko sind Garten- und Nutzfeuer zu vermeiden.

Zündhilfen:

  • Feuer darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Benzin, Altöl) oder mit umweltgefährdeten Mitteln (z. B. Reifen) entzündet werden.

Kontrolle:

  • Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Empfohlen werden Personen über 16 Jahre. Bereitzuhalten sind geeigente Löschmittel (z. B. Wassertank, Schaufel, Spaten). Beim Verlassen der Feuerstätte müssen Feuer und Glut erloschen sein.

Zeit:

  • Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 6 bis 18 Uhr erlaubt. Das Beschicken der Feuerstelle sollte rechtzeitig (Mittag, früher Nachmittag) beendet werden, um spätestens bei Einbruch der Dunkelheit ein Erlöschen der Glut sicherstellen zu können.

Abstände:

  • Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.

Sicherheit:

  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein!
  • Für alle Fälle sind Handy und Rufnummer von Feuerwehr und Polizei bereitzuhalten!

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