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Hinweis zu Veranstaltungen im Markt Zeitlofs

Der Antrag (Formulare erhalten Sie auf Ihrem Amt) muss Angaben zum Veranstalter, zur Art, dem Ort und der Zeit der Veranstaltung sowie die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten. Weiterhin wird darum gebeten aufzuführen, welche Sanitäranlagen vorhanden sind, ebenso welche Getränke (alkoholische/nichtalkoholische) und Speisen zum Ausschank vorgesehen sind.

Wird eine Veranstaltung nicht rechtzeitig angezeigt, so kann dies zu einer Erlaubnisversagung führen.

Wer eine öffentliche Vergnügung ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Anzeige veranstaltet, kann nach Art. 19 Abs. 8 Nr. 1 mit einer Geldbuße belegt werden.

Auftretende Fragen können unter Tel.: 09746 / 9119-0 geklärt werden.

Vereinsübersicht Markt Zeitlofs

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