Infektionsschutzkonzept zur Durchführung von Bestattungsfeiern
Nach § 8 der 13. BaylfSMV ist die Gemeinde verpflichtet ein Infektionsschutzkonzept zur Durchführung von Bestattungsfeiern im gemeindlichen Friedhof zu erstellen, damit die Infektionsgefahr reduziert wird.